Brauchtumsböllern (BÖ)
„Böller im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die ausschließlich zur Erzeugung des Schussknalls bestimmt sind und die keine Feuerwaffen oder Geräte zum Abschießen von Munition sind.“
(§2(3) Beschussgesetz)
Hierzu werden immer unterrichtet:
- Handböller
- Schaftböller / Prangerstutzen
- Standböller
- Böllerkanone (Vorderlader und Kartusche)
mit
- Perkussionszündung (Anzündhütchen / Schrotzünder)
- Elektrozündung
- Luntenzündung
Alle Böller- und Zündungsarten werden im Fachkundezeugnis beurkundet und sind in allen Deutschen Bundesländern anerkannt.
Die Ausbildung beginnt mit einem kurzen Vortrag über Sicherheitsvorkehrungen, Abläufe und relevante Gesetze. Anschließend erfolgt eine Einweisung an den Böllergeräten, die danach jeder unter Aufsicht laden und abfeuern darf.
Unterrichtet werden ausschließlich Böller für Böllerpulver (Schwarzpulver).
(mit freundlicher Genehmigung der Böllerschützen der SG Bempflingen e.V.)
Im Böllerlehrgang zeigen wir Ihnen – meist Samstag morgens
- die geschichtliche Entwicklung
- die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse für den Umgang mit Böllerpulver
- Umgang mit ALLEN Geräten und Zündungsarten
- Pulvermenge und Vorlage
- Sicherheitsmaßnahmen
- sicheres Schießen einzeln und in der Gruppe
- Beschussrecht
- Pflege und Reinigung der Böllergeräte
zur Erlangung des sog. Böllerschein.
Durch den ständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis ist der Kurs auch für Teilnehmer geeignet, welche die Schulbank schon länger nicht mehr gedrückt haben.
(Wer mit Vorderladerwaffen böllern möchte, der benötigt den Böllerkurs UND den Vorderladerkurs)