Brauchtumsböllern

Fachkundeschule Eningen: Handböller

„Böller im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die ausschließlich zur Erzeugung des Schussknalls bestimmt sind und die keine Feuerwaffen oder Geräte zum Abschießen von Munition sind.“
(§2(3) Beschussgesetz)

Hierzu werden immer unterrichtet:

  • Handböller
  • Schaftböller / Prangerstutzen
  • Standböller
  • Böllerkanone (Vorderlader und Kartusche)

mit

  • Perkussionszündung (Anzündhütchen / Schrotzünder)
  • Elektrozündung
  • Luntenzündung

Alle Böller- und Zündungsarten werden im Fachkundezeugnis beurkundet und sind in allen Deutschen Bundesländern anerkannt.

Die Ausbildung beginnt mit einem kurzen Vortrag über Sicherheitsvorkehrungen, Abläufe und relevante Gesetze. Anschließend erfolgt eine Einweisung an den Böllergeräten, die danach jeder unter Aufsicht laden und abfeuern darf.

Unterrichtet werden ausschließlich Böller für Böllerpulver (Schwarzpulver).