Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Für alle Vertragsabschlüsse durch Verbraucher, Behörden und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Die vereinbarten Leistungen werden durch eigenes Personal und unterbeauftragte Dritte durchgeführt. Wir sind grundsätzlich berechtigt, die komplette Leistung oder Teile davon durch unterbeauftragte Dritte erbringen zu lassen, wenn der unterbeauftrage Dritte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die Durchführung von Lehrgängen gemäß §32 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz oder auf die Vermittlung der Lehrinhalte im Auftrag.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Rücktritt

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Winfried Schröppel, Friedrichstr. 133, DE-72800 Eningen (Lehrgangsträger). An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede Person teilnehmen (Teilnehmer), welche die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
  • Vollendung des 21. Lebensjahres oder Besitz einer Sondergenehmigung
  • Persönliche und körperliche Eignung
  • Besitz einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (UB)
UB im Original in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis müssen zu Lehrgangsbeginn vorliegen. Die von uns angebotenen Leistungen sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für die Preis- und Terminangaben. Die Anmeldung durch Kursteilnehmer hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Der Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch den Lehrgangsträger und einem vollständigen Zahlungseingang. Ist die maximal zulässige Teilnehmerzahl erreicht, so wird die zeitliche Abfolge der Zahlungseingänge als Auswahlkriterium heran gezogen. Überzählige Teilnehmer werden auf den Folgekurs verlegt. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der staatlich vorgeschriebenen Speicherung einer Kopie der UB und seiner Daten sowie deren Verwendung für den Lehrgang, Kontaktaufnahme und Weitergabe an Versicherung und zuständige Behörde zum Zwecke der Lehrgangsorganisation, -durchführung und Prüfungsabnahme. Bei Durchführung von Lehrgängen im Auftrag obliegt die Auswahl der Teilnehmer dem Auftraggeber. Lehrgängen im Auftrag werden grundsätzlich gegen Schlussrechnung durchgeführt. Teilnehmer können bis 20 Arbeitstage vor Schulungsbeginn kostenfrei von der Schulung zurücktreten. Bei einer späteren Abmeldung, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bedarf grundsätzlich der Textform. Maßgebend für den Tag des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Lehrgangsträger. Das Benennen eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich. Diese müssen die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Wird ein Teilnehmer aus wichtigem Grund, z.B. Nichtbefolgung von Anweisungen des Lehrgangsträgers, Gefährdung von sich oder anderen Anwesenden, etc. vom Kurs ausgeschlossen, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft alleine der Lehrgangsträger – sie muss nicht begründet werden. Kann ein Teilnehmer wegen fehlender UB nicht teilnehmen, so kann die Teilnahme – im gegenseitigen Einvernehmen – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wenn dies glaubhaft versichert werden kann. Kurzfristige Absagen sind zu vermeiden.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern keine einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden, ergeben sich die Teilnahmegebühren aus den aktuellen Schulungsangeboten. Die Gebühren sind nach Anmeldung sofort, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung, ohne Abzüge unter Angabe von Name, Kursart und -termin auf das angegebene Konto zu zahlen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Lehrgangsträgers. Bei Überschreiten der vorgenannten Zahlungsfrist von 14 Tagen tritt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, Zahlungsverzug ein. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise – die Mehrwertsteuer wird gemäß §19 UstG weder erhoben, noch ausgewiesen. Die Preise beinhalten keine Anfahrts-, Hotel- oder Übernachtungskosten. Verpflegungskosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

5. Durchführung von Veranstaltungen

Die Schulungen werden entsprechend §32 1. SprengV durchgeführt. Ein Anspruch auf die Unterrichtsbeteiligung eines bestimmten Dozenten oder an einen bestimmten Ort besteht nicht und berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts. Der Lehrgangsträger ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen von Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, wenn eine Verlegung auf einen späteren Kurs nicht möglich ist. Im Falle der Verlegung findet keine Rückerstattung statt. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

6. Weisungsrecht und Verhaltensregeln

Der Lehrgangsträger und ggf. mit der Abwicklung der Veranstaltung beauftragte Mitarbeiter und Referenten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Anweisungen strikt Folge zu leisten. Teilnehmer die den Unterricht stören, können – wie unter Punkt 2. Beschrieben – vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn nach einer entsprechenden Ermahnung keine Verhaltensänderung eintritt oder das Verhalten dies rechtfertigt.

7. Schutz- und Urheberrechte

Das Unterrichtsmaterial ist für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Die Unterrichtsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des Lehrgangsträgers nicht reproduziert oder verbreitet werden. Bild- und Tonaufnahmen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Lehrgangsträgers angefertigt werden. Deren beabsichtigte Verwendung ist in diesem Falle anzugeben und einzuhalten.

8. Haftung

Der Lehrgangsträger haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung für die vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Der Lehrgangsträger haftet nur für solche Schäden die von ihm zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Lehrgangsträger haftet nicht für das Verschulden von Prüfern, Dozenten, Ausbildern, Hilfspersonen, Referenten oder anderen zuarbeitenden Personen. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Lehrgangsträger keine Haftung. Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, absolute Korrektheit und Aktualität. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung. Wird eine Veranstaltung nach Ziffer 2 oder Ziffer 5 abgesagt, so haftet der Lehrgangsträger in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten, insbesondere für Reise-, Übernachtungskosten und/oder Arbeitsausfall oder Gebühren für die UB. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter besteht keine Haftung. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

9. Verjährung, Ausschlussfristen

Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten, soweit die Verjährung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht schon früher eintritt. Die Verjährungsfristberechnung beginnt mit dem Ende der Veranstaltung. Die Verjährungsfrist gilt ebenfalls für Schadenersatzansprüche.

10. Datenschutz

Der Lehrgangsträger verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung abgelegt und/oder gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht, es sei denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor. Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner vom Lehrgangsträger gespeicherten Daten. Erfolgt die Datenspeicherung aufgrund staatlicher Anordnung, so muss eine Zustimmung zur Löschung der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen haftet der Lehrgangsträger nur für solche Schäden die von ihm zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Lehrgangsträger und Ihnen unser Geschäftssitz. Stand: 13.01.2022