Samstags dürfen die Vorderlader- und Böllerschützen unter sich agieren. Wer sich für das Böllern entschieden hat wird am Samstag Morgen unterwiesen in Zündungs- und Böllerarten, Abstände und die besondere Verantwortung beim Böllern und Umgang mit Behörden. Ebenso wird die Handhabung am Beispiel Hand- und Standböller sowie Böllerkanone mit Kartusche, Perkussion und Elektrozündung geübt. (Hinweis: Das Fachkundezeugnis ist Bundesweit, also z.B. auch in Bayern für alle Böller- und Zündungsarten gültig).
Beim Vorderlader steigen wir dann Samstag mittags mit einem Überblick über die Zündungsarten und deren Besonderheiten, etwas geschichtliche Entwicklung, Waffenrecht, Beschussrecht ein und leiten mit der Berechnung der Pulvermenge für Vorderlader und der Theorie zur Handhabung über in den praktischen Teil.
Jeder bekommt eine Einweisung in Perkussionspistole und Vorderladerrevolver, und darf Laden, Versagerbeseitigung, Verhalten auf dem Schießstand und Schießen unter ständigem Feedback üben. Ist die Prüfungsreife bereits früh bei allen Teilnehmern erreicht, schießen wir ggf. noch mit der Steinschlosspistole.
Am Sonntag sind Voderlader-, Böllerschützen und Wiederlader gemeinsam da. Nach etwas Geschichte behandeln wir anschaulich die rechtlichen Aspekte des Umgangs mit Treibladungsmitteln und die praktische Umsetzung. Jeder weiß am Ende, was er darf und was nicht. Kleine praktische Demonstrationen lockern hierbei die etwas trockene Materie auf. Anschließend behandeln wir die Handhabung und den Umgang mit Wiederladezubehör. Das praktische Üben an der Ladepresse kommt direkt im Anschluss und wird für jeden Einzelnen bis zur Prüfungsreife begleitet.
Am Montag wiederholen wir nochmals alles gelernte und beantworten offene Fragen. Ebenfalls am Vormittag findet die praktische Prüfung, Laden und Schießen mit dem Vorderlader und Böller, Laden einer Patronenhülse, verschießen und Beurteilen der Hülse, statt. Mittags kommt ein Vertreter des Regierungspräsidiums vorbei, wiederholt die rechtliche Seite nochmals im Schnelldurchlauf und nimmt dann die schriftliche Prüfung ab. Es gibt Fragebögen mit fachlichen und rechtlichen Fragen, die teilweise zum Ankreuzen, teilweise zum ausfüllen sind.
Bei haarsträubenden Ergebnissen erfolgt noch eine mündliche Nachprüfung.
Bestanden hat, wer alle Prüfungsteile erfolgreich gezeigt hat. Im Falle der schriftlichen Prüfung bedeutet das derzeit 75% richtig im fachlichen und rechtlichen Teil. Bislang haben es mit ausreichender Vorbereitung alle geschafft – also keine Bange 😉