Nächster Kurs

Termin                Lehrgang                          Preis    Details

04.-06.05.2024 Fachkunde Vorderlader  210€     Frage/Anmeldung VL
05.-06.05.2024 Fachkunde Wiederladen 210€     
Frage/Anmeldung WL

04.-06.05.2024 Fachkunde Böller             210€     Frage/Anmeldung BÖ
04.-06.05.2024 Fachkunde VL+BÖ           275€    Frage/Anmeldung VL+BÖ
04.-06.05.2024 Fachkunde WL+BÖ          275€    Frage/Anmeldung WL+BÖ
04.-06.05.2024 Fachkunde WL+VL           275€    Frage/Anmeldung WL+VL
04.-06.05.2024 Fachkunde WL+VL+BÖ   310€    Frage/Anmeldung WL+VL+BÖ

Lehrgangsort: 72800 Eningen

weitere Termine finden sie hier
Das Regierungspräsidium möchte je Fachrichtung VL/WL/BÖ jeweils einen vollständigen Lehrgang mit Prüfung sehen, um die Fachkunde zu bestätigen. Im Kombilehrgang werden mit geringem Mehraufwand mehrere Lehrgangsarten (VL/WL/BÖ) auf einmal abgeprüft. Sollte ich mich beispielsweise aktuell nicht für Vorderlader interessieren, habe ich dennoch die Berechtigung in der Tasche und bin frei, mich in den folgenden 5 Jahren für die „schwarze Zunft“ zu begeistern. Wir raten daher aus eigener Erfahrung stets zum Kombilehrgang. Einige Stimmen zur Qualität des Kurses finden Sie hier.

WL = Wiederladelehrgang
VL = Vorderladerlehrgang
BÖ = Böllerlehrgang

WILLKOMMEN in der Fachkundeschule in Eningen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Fachkundeausbildung für Vorderlader, Wiederladen oder Böllerschützen oder einem Kombilehrgang. Der Lehrgang vermittelt die Fachkunde für diese Themen und endet nach bestandener Prüfung mit dem Fachkundezeugnis. Das Zeugnis ist eine der Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis nach §27 SprengG (Sprengstoffgesetz). Begriffe wie Pulverschein, Böllerschein, Wiederladeschein, Sprengstofferlaubnis, etc. meinen die Erlaubnis nach §27 SprengG. Die Fachkundeausbildung (sinngemäß auch Pulverlehrgang, Pulverkurs, Böllerlehrgang, Wiederladekurs, Sprengstofflehrgang, Vorderladerkurs, etc.) bildet in Praxis, Theorie und Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Nitrocellulose, Schwarzpulver und ggf. Böllerpulver aus. Auch Schwarzpulverähnliche Treibladungsmittel werden behandelt.
Die Fachkunde ist keine Sachkunde!
Das Waffenrecht wird nur insoweit gestreift, als es für Vorderlader und die Aufbewahrung von Munition wichtig ist. Ansonsten konzentrieren wir uns auf den Umgang mit Treibladungspulvern. Hierzu zählen Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten, Transport, Überlassen (nicht gewerblich), Empfangnahme und Erwerben von Schwarzpulver, Nitrocellulose, Schwarzpulverersatzstoffen und ggf. Böllerpulver.

ANGEBOT

Staatlich anerkannte Fachkundelehrgänge für

    • Vorderlader
    • Wiederlader (Laden und Wiederladen)
    • Perkussionshinterlader
    • Böllern
    • Salut-Schießen

zur Erlangung der Erlaubnis nach §27 SprengG
Im Raum Eningen / Reutlingen / Tübingen / Urach / Münsingen / Stuttgart mit Bundesweiter Gültigkeit. Den Antrag auf den sog. „Pulverschein“ können Sie nach erfolgreichem Abschluss bei Ihrer zuständigen Behörde (meist auch für Jagdschein und WBK zuständig) beantragen.

ANSPRUCH und LEHRGÄNGE

Wir bereiten Sie selbstverständlich detailliert auf die praktische und theoretische Prüfung vor. Darüber hinaus erhalten Sie umfangreiche Praxistipps und Vorgehensweisen, so dass Sie optimal für die spätere Praxis vorbereitet sind. Hierzu gehört für

Vorderlader

  • Waffenkunde und Geschichte
  • Umgang mit der Waffe auf dem Schießstand
  • Berechnung der Pulvermenge, Geschosse und Trennmittel
  • Pflege und Reinigung
  • Laden und Entladen der Waffe
  • Kauf, Transport, Lagerung, Umgang mit und Vernichtung von Schwarzpulver und Schwarzpulverersatzstoffen
  • Tipps und Tricks

Perkussionshinterlader

  • zusätzlich zu den Vorderlader-Arten gibt es Waffen, die dem Wesen nach ein Vorderlader sind, jedoch von hinten geladen werden:  Perkussionshinterlader und Zündnadelgewehre! Beide Waffentypen werden wir im Lehrgang behandeln.
    Neben der Handhabung streifen wir die Herstellung von Papierpatronen und Laden von Messingladehilfen

Wiederladen (Laden und Wiederladen von Patronenhülsen)

  • Geschichtliche Hintergründe
  • Vorstellen der Ladekomponenten (Anzündhütchen, Pulver, Trennmittel, Hülse und Geschoss)
  • Finden geeigneter Ladedaten und Bewertung der Laborierung
  • Kauf, Transport, Lagerung, Umgang mit und Vernichtung von Treibladungs-Pulver
  • Einrichten und Verwendung der Werkzeuge und Pressen
  • Herstellung von Patronen mit NC- und Schwarzpulver
  • Tipps und Tricks
    Salut-Schießen
    • Für das Salutschießen mit Schwarzpulver verlangt der Gesetzgeber die Fachkunde für Böllern UND Vorderlader. Für das Schießen mit gekauften Platzpatronen ist keine Fachkunde im Sinne des Sprengstoffgesetzes erforderlich. (Die Fachkunde für FK-Salutböller wird hierbei nicht vermittelt)

    Böllern

    • Unser Kurs beinhaltet automatisch alle Böllergeräte und Zündungsarten – Handböller, Schaftböller, Standböller und Böllerkanone mit Perkussionszündung, Elektrozündung und Luntenzündung. Diese werden unterrichtet, geprüft und beurkundet. Damit ist unsere Fachkunde in allen Bundesländern anerkannt.
    Schießbahn für Fachkunde bzw. Pulverlehrgang

    RÄUMLICHKEITEN

    Die Fachkundelehrgänge finden in den Räumlichkeiten des Schützenvereins Eningen  statt.
    Das Schützenhaus beinhaltet ein sehr gutes Restaurant mit einer Terrasse mit wunderschönem Ausblick, so dass sich für die Mittagspause und den abendlichen Ausklang direkt vor Ort Möglichkeiten bieten.

    Schützenhaus des
    Schützenverein Eningen
    Gewand Kühteich
    72800 Eningen u.A.

    Der Schulungsraum befindet sich direkt neben der Schießbahn und bietet so ideale Bedingungen für Theorie und Praxis für Vorderlader und Wiederlader.

    Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen anreist, findet 2 Stellplätze mit Stromanschluss in Aussichtslage direkt vor dem Schützenhaus und ein Freibad in 500m Entfernung.

    VORAUSSETZUNGEN

    zur Teilnahme am Lehrgang ist zwingend erforderlich:

    1. Mindestalter 21 Jahre
    2. persönliche Eignung
    3. Zuverlässigkeit

    Punkt 2. und 3. beurkundet die Waffenbehörde in der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 (2) 1.SprengV

      Diese gilt in der Regel 1 Jahr lang, wenn die Dauer nicht von der Behörde eingeschränkt wird und muss rechtzeitig bei Ihrer Waffenbehörde beantragt werden (kann bis zu 3 Monaten dauern, da umfangreiche Abfragen getätigt werden müssen)

      Nach Erlangen der Fachkunde durch den Lehrgang und Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung kann ich die Erlaubnis  gemäß §27 SprengG beantragen, wenn ich noch ein Bedürfnis nachweise:

      • Wiederladen: Hier reicht die WBK
      • Vorderlader, Salut und Böllern: ein Verein muss in aller Regel das Bedürfnis bestätigen. Details und Formulare gibt’s bei der zuständigen Waffenbehörde.

      ABLAUF

      Samstags dürfen die Vorderlader- und Böllerschützen unter sich agieren. Wer sich für das Böllern entschieden hat wird am Samstag Morgen  unterwiesen in Zündungs- und Böllerarten, Abstände und  die besondere Verantwortung beim Böllern und Umgang mit Behörden. Ebenso wird die Handhabung am Beispiel Hand- und Standböller sowie Böllerkanone mit Kartusche, Perkussion und Elektrozündung geübt. (Hinweis: Das Fachkundezeugnis ist Bundesweit, also z.B. auch in Bayern für alle Böller- und Zündungsarten gültig).
      Beim Vorderlader steigen wir dann Samstag mittags mit einem Überblick über die Zündungsarten und deren Besonderheiten, etwas geschichtliche Entwicklung, Waffenrecht, Beschussrecht ein und leiten mit der Berechnung der Menge an Schwarzpulver oder Schwarzpulverersatzstoffen für Vorderlader und der Theorie zur Handhabung über in den praktischen Teil.
      Jeder bekommt eine Einweisung in Perkussionspistole und Vorderladerrevolver, und darf Laden, Versagerbeseitigung, Verhalten auf dem Schießstand und Schießen unter ständigem Feedback üben. Ist die Prüfungsreife bereits früh bei allen Teilnehmern erreicht, schießen wir ggf. noch mit der Steinschlosspistole. 

      Am Sonntag sind Voderlader-, Böllerschützen und der Wiederladelehrgang gemeinsam da. Nach etwas Geschichte behandeln wir anschaulich die rechtlichen Aspekte des Umgangs mit Treibladungsmitteln und die praktische Umsetzung. Jeder weiß am Ende, was er darf und was nicht. Kleine praktische Demonstrationen lockern hierbei die etwas trockene Materie auf. Anschließend behandeln wir die Handhabung und den Umgang mit Wiederladezubehör. Das praktische Üben an der Ladepresse kommt direkt im Anschluss und wird für jeden Einzelnen bis zur Prüfungsreife begleitet.

      Am Montag wiederholen wir nochmals alles gelernte und beantworten offene Fragen. Ebenfalls am Vormittag findet die praktische Prüfung, Laden und Schießen mit dem Vorderlader und Böller, Laden einer Patronenhülse, verschießen und Beurteilen der Hülse, statt. Mittags kommt ein Vertreter des Regierungspräsidiums vorbei, wiederholt die rechtliche Seite nochmals im Schnelldurchlauf und nimmt dann die schriftliche Prüfung ab. Es gibt Fragebögen mit fachlichen und rechtlichen Fragen, die teilweise zum Ankreuzen, teilweise zum ausfüllen sind.
      Bei haarsträubenden Ergebnissen erfolgt noch eine mündliche Nachprüfung.
      Bestanden hat, wer alle Prüfungsteile erfolgreich gezeigt hat. Im Falle der schriftlichen Prüfung bedeutet das derzeit 75% richtig im fachlichen und rechtlichen Teil. Bislang haben es mit ausreichender Vorbereitung alle geschafft – also keine Bange 😉

      WICHTIG!!!

        • Die Fachkunde Vorderlader/Perkussionshinterlader, Böllern und Wiederladen ist die notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis gemäß §27 SprengG. Sie alleine berechtigt jedoch nur dazu, diesen zu beantragen. Die Erteilung ist Sache der Behörden. Das Bestehen des Fachkundelehrgangs alleine berechtigt NICHT zum Umgang mit Treibladungspulver.
        • Die Fachkunde berechtigt NICHT zum Kauf erlaubnispflichtiger Waffen!!! Hierzu benötigen Sie einen SACHkundelehrgang und eine Waffenbesitzkarte (WBK)
        • Für die Teilnahme am Fachkundelehrgang müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzen, die vor nicht länger, als einem Jahr ausgestellt wurde. Offiziell heißt das Dokument:

          Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
          Diese erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde (Polizeibehörde, Landratsamt, Ordnungsamt, …) – Ihrer Waffenbehörde.

          Da die Erteilung einige Auskünfte zwischen den Behörden erfordert, kann es – je nach Aufkommen – Wochen bis zur Ausstellung dauern. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig. Eine Teilnahme am Fachkundeunterricht ist – aufgrund des praktischen Umgangs mit Sprengstoffen – ohne diese Bescheinigung per Gesetz nicht zulässig! In diesem Fall müssen Sie den Fachkundelehrgang zu einem späteren Zeitpunkt und dann im Besitz der „U-Bescheinigung“ nochmals besuchen. Führungszeugnisse, gültige §7 oder §27-Erlaubnis mit anderem Fachgebiet oder sonstige Bescheinigungen reichen leider nicht aus.

        • Erlaubnisfrei ab 18 Jahren dürfen Sie Stein-, Lunten- und Radschlosswaffen, einschüssige und einläufige Perkussionswaffen und legale Repliken derselben kaufen und besitzen. Böller unterliegen nicht dem Waffengesetz und sind daher ohne Einschränkung erwerbbar.
          Der Besitz bedeutet auch die Verantwortung dafür, dass die Waffen nicht in unbefugte Hände gelangen und keine Begehrlichkeiten geweckt werden. Schießen mit diesen Waffen und Böllergeräten dürfen Sie allerdings erst nach Erhalt der entsprechenden Erlaubnis gemäß §27 SprengG.
          Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich dringend davon ab, das Pulver aus Silvesterfeuerwerk für „Probeschüsse“ zu verwenden. Das kann zu zerstörtem Gerät und ernsten Verletzungen führen – und ist verboten.
        • Um als Standaufsicht für Vorderladerschützen zu agieren, benötigen sie die Waffensachkunde, Standaufsicht UND eine Erlaubnis nach §27 SprengG mit Eintrag Vorderlader.
        • Bei der Standreinigung geht man mit Resten von nicht umgesetztem Treibladungspulver um. Auch hierfür ist eine Erlaubnis nach §27 SprengG erforderlich.