Fragen & Antworten
- Wiederladen: was brauche ich, wie starte ich
- Bedürfnisnachweis – was zählt
- Wie beantrage ich eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz
- Wiederladen von Jagdmunition mit bleifreien Geschossen
- Zubehör für Vorderlader
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
- §27-Erlaubnis (Pulverschein) auch für Ausländer?
- Darf ich den Böllerkurs, Vorderladerlehrgang oder Wiederladekurs auch ohne die UB besuchen
- Werden die Fachkundekurse als Online-Kurse angeboten?
- Darf ich einen Gastschützen mit meinem Vorderlader schießen lassen? Ist ein Schnupperschießen mit Vorderladern erlaubt?
- Was ist Salutschießen?
Es kommt der Punkt, da steht man mit dem druckfrischen Wiederladeschein bzw. Erlaubnis nach §27 SprengG mit Eintrag „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“ nach dem Wiederladelehrgang da und ist sich nicht sicher, was denn nun der beste Einstieg ist. Welches Zubehör benötige ich, welche Ladekomponenten setze ich ein, etc.
Nachfolgend eine kleine Anleitung als Starthilfe:
Gerätschaften:
Für Gewehrpatronen bzw. Flaschenhalshülsen
- Einstationenpresse
- Matrizensatz inkl. Hülsenhalter
(ich empfehle Vollkalibrierung) - Feinwaage (auch eine zwischen 20 und 50€ geht für den Anfang)
– Wägebereich bis 50g
– Genauigkeit 0,001g
– Anzeige kann in Grain mit 1 Nachkommastelle eingestellt werden - Pulvertrichter (antistatisch)
- Pulverdosierer automatisch (teuer) oder manuell (günstiger)
- Hülsentrimmer
- Anzündhütchensetzer
(hat meist den Stempel für große und kleine Anzündhütchen, sowie passende Hülsenhalter dabei – sonst separat kaufen) - Digitaler Messschieber (und Ersatzbatterien)
- Ggf. Tumbler mit Mahlgut für die Hülsenreinigung
- Hülsenfett
Für Kurzwaffenpatronen
- progressive Mehrstationenpresse mit Pulverfüller, geeignet für das jeweilige Kaliber (es gibt oft Sets für den Umbau auf andere Kaliber)
- Matrizensatz für das jeweilige Kaliber
- Feinwaage (auch eine zwischen 20 und 50€ geht für den Anfang)
– Wägebereich bis 50g
– Genauigkeit 0,001g
– Anzeige kann in Grain mit 1 Nachkommastelle eingestellt werden
(Gute Fabrikate erkennt man leider am Preis)
Ladekomponenten:
darunter versteht man alles, was beim Wiederladen „verarbeitet“ wird:
Alles beginnt mit dem Geschoss:
Beim Geschoss kann man sich an gängiger Fabrikmunition für das jeweilige Kaliber orientieren. Z.B. kann 9mm Para zu Beginn mit 124Grain, FullMetallJacket (FMJ), RoundNose (RN bzw. Rundkopf) geladen werden. Natürlich ist die Verfügbarkeit zu klären und oft bleibt die Wahl des Geschossherstellers eine Mischung aus Vorrat des Händlers und Kosten.
Es gibt je Kaliber meist mehrere Geschossdurchmesser. Bei 9mm z.B. gibt ‘‘.355, ‘‘.356 und ‘‘.357
Das, und ob das Geschoss ein Mantelgeschoss, reines Bleigeschoss oder bleifreies Jagdgeschoss ist, hat einen sehr großen Einfluss auf die Gasdruckentwicklung und damit auf Art und Menge des zu verwendenden Pulvers.
Welches Pulver nehme ich denn:
Mit dem Geschoss meiner Wahl gehe ich nun in die Ladetabellen des Pulverherstellers. Oft muss das Pulver vorbestellt werden und die Erhältlichkeit ist ggf. stark Beeinflusst durch die weltpolitische Lage – daher vorher beim Händler nachfragen, welche Hersteller denn derzeit gut verfügbar sind. Mit welchem Hersteller man hier startet ist dann letztlich nicht mehr so wichtig. Im www können alle Ladetabellen herunter geladen werden.
In den Ladetabellen suche ich mein Kaliber, Geschossgewicht und Geschossbezeichnung (das üben wir im Kurs), und finde in der Zeile meist mehrere Pulverarten unterschiedlicher Abbrandgeschwindigkeit zur Auswahl. Es ist immer empfehlenswert, sich ein Pulver im Mittelfeld auszusuchen.
Möchte ich auch gleichzeitig ein anderes Kaliber z.B. 45ACP wiederladen, dann muss ich natürlich schauen, ob das Pulver ggf. für beide Kaliber verwendet werden kann (ACHTUNG: Aufbewahrungsmengen!!)
Ich kann natürlich auch das Geschoss oder das Pulver noch variieren, damit ich mich möglichst universell aufstelle.
Es empfiehlt sich für den Anfang Geschosse zu verwenden, die in den Ladetabellen explizit genannt werden.
„Ähnliche“ Geschosse können sich in Pulvermenge und Setztiefe gravierend unterscheiden und damit bis hin zur Waffensprengung und schweren Verletzungen führen.
Die angegebenen Geschwindigkeiten in den Ladetabellen geben höchstens eine grobe Orientierung, da je nach Laufinnendurchmesser, Laufinnengeometrie, Lauflänge, … die Geschwindigkeit abweicht.
In welche Hülsen verlade ich?
Bei Kurzwaffenhülsen braucht man nicht zu wählerisch sein, da die Variation im Volumen nicht sehr groß ausfällt. Bei Langwaffenhülsen nimmt man am Besten gleiche Hülsen, um keine Druckunterschiede durch Volumenabweichungen zu bekommen. In einschlägigen Foren gibt es Empfehlungen über die Langlebigkeit von Hülsen, an denen man sich beim Kauf oder Sammeln orientieren kann. Oft sind die Hülsen auch in den Ladedaten angegeben und sollten für Langwaffenhülsen eingehalten werden.
Für das Wiederladen empfehle ich Hülsen mit Boxerzündung.
Anzündhütchen
Je nach Munition steht in den Ladedaten, welche Anzündhütchen zu verwenden sind.
Large/Small, Pistol/Rifle, Standard/Magnum, (Boxer/Berdan)
Es gibt Hersteller, die als „weicher“ gelten, was für hochoptimierte Matchwaffen wichtig ist und es gibt „härtere“, was sie beim Verladen unempfindlicher macht. Aufgrund von Preis und Verfügbarkeit ergibt sich meist die restliche Entscheidung.
ACHTUNG:
Halte ich mich nicht an geprüfte Vorgaben oder arbeite ich nicht mit der gebotenen Sorgfalt, so besteht das Risiko von Personenschäden.
Im Zweifel wenden Sie sich an die Beschussämter und lassen ein paar Exemplare Ihrer selbstgeladenen Munition vorher prüfen.
In unseren Wiederladekursen werden diese Themen wie Sorgfalt, Vermeidung von Gefahren, überprüfen der Ladekomponenten … und auch das korrekte Einstellen der Ladepresse eingehend erläutert, praktisch von jedem Kursteilnehmer geübt und korrigiert. Im Wiederladekurs soll nicht nur auf die Prüfung vorbereitet werden, sondern das Basiswissen vermittelt werden, so dass beim Wiederladen möglichst alle Gefahren vermieden werden.
Wiederladen von Jagdmunition mit BLEIFREIen Geschossen
Die Grundproblematik besteht im unterschiedlichen, spezifischen Gewicht von Blei und den Ersatzstoffen – meist Kupfer.
Blei hat eine Dichte von 11,3kg/dm³, Kupfer hingegen nur 8,9kg/dm³. Um das gleiche Gewicht zu haben, muss daher das Kupfergeschoss 25% größer sein. Im Durchmesser kann das Geschoss nicht größer werden, damit es noch durch den Lauf passt. Etwas Volumen kann noch durch eine gedrungenere Form erzielt werden – es ist aber fast nicht vermeidbar, dass das Geschoss länger wird oder das Gewicht nicht erreicht.
Für die Wirkung beim Auftreffen muss eine ausreichende Energie erreicht werden oder ist auch vorgeschrieben. Die Energie berechnet sich mit E = 0,5 x Masse x Geschwindigkeit x Geschwindigkeit (1/2 m v²). Da Kupfergeschosse härter sind, muss meist zusätzlich eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden
Leichteres Geschoss:
Wird ein Geschoss gleicher Geometrie, aber aus Kupfer anstatt Blei gewählt, dann muss die Geschwindigkeit um 11% höher sein, um dieselbe Energie zu erreichen. Dabei ist es wichtig, dass der Drall des Laufes zu der höheren Geschwindigkeit passt, das Geschoss den Drall annimmt, sich somit stabilisieret und der Lauf nicht über gebühren verschleißt.
Geschoss mit gleichem Gewicht:
Hier ist es schwierig eine nach C.I.P. zulässige Laborierung zu finden. Das Geschoss wir länger. Es darf aber nicht beliebig weit aus der Hülse heraus ragen, damit noch ein geringer Freiflug bleibt. Wird die Patrone auf gleiche Gesamtlänge gefertigt, dann sitzt der Geschossboden tiefer in der Hülse, der Brennraum für das Pulver wird kleiner und der Maximaldruck erhöht sich.
Viele der beim Beschussamt zur Messung eingereichten bleifreien Patronen erzeugen daher einen zu hohen Gasdruck.
Abhilfe:
Wird das Geschoss vorne lang und schlank gehalten, so dass es weiter in den Lauf hinein ragen kann, ohne diesen zu berühren, kann die Patronenlänge erhöht und damit das Problem mit dem Gasdruck umgangen werden. Es muss natürlich sicher gestellt werden, dass die Patrone bei Repetierern noch ins Magazin passt und zuverlässig zugeführt wird. Es muss auch für die jeweilige Waffe überprüft werden, ob das Geschoss nicht doch berührt (Geschoss mit Permanentmarker anmalen, laden, heraus repetieren und schauen, ob Farbe abgeschabt wurde – Geht der Verschluss bei korrekt kalibrierter und getrimmter Hülse nur mit Gewalt zu, dann ist das Geschoss ungeeignet für diese Methode)
Vereinzelt gibt es auch schon Läufe für bleifreie Munition, deren Patronenlager und Drall angepasst sind.
Nähere Infos und Fragen werden im Wiederladelehrgang besprochen und gerne auch diskutiert.

Um den sogenannten Wiederladeschein, Vorderladerschein, Böllerschein oder auch Pulverschein, also die Erlaubnis nach §27 SprengG für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition, Schießen mit Vorderladern und Perkussionshinterladern, Böllern, Salutschießen oder FK-Salut-Böller zu erhalten muss ein Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Waffen- oder Jagdbehörde im Ordnungsamt oder Landratsamt) gestellt werden.
Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 21
- Persönliche Eignung (gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen)
- Zuverlässigkeit (gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen)
- Fachkunde (Zeugnis des hier angebotenen Fachkundelehrgangs, nicht älter als 5 Jahre)
- Bedürfnis
Als Bedürfnis gilt in der Regel:
- Wiederlader:
WBK oder Jagdschein – ggf. auch die Bescheinigung des Vereins, dass für die Vereinswaffe geladen wird - Vorderladerschützen:
Bescheinigung des Vereins, dass eine entsprechende Schießbahn zur Verfügung steht und ich die Tätigkeit ausüben möchte - Böllerschützen:
das ist sehr Behördenabhängig – vom Besitz eines Böllergerätes bis hin zur Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Brauchtumsvereins - FK-Salut:
das ist ebenfalls sehr Behördenabhängig – vom Besitz eines Abschussgerätes bis hin zur Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Brauchtumsvereins. Ist in dem betreffenden Bundesland der FK-Salutböller nicht zugelassen, so kann ggf. der Umgang in einem entsprechenden Bundesland genehmigt werden
- Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,
- Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines,
- Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auch wenn ich bereits im Besitz von WBK, Jagdschein oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen oder Polizeibeamter bin, so darf ich am Fachkundelehrgang nur mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 1. SprengV teilnehmen. Diese kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Alle anderen Dokumente, wie Führungszeugnis etc. gelten hierfür nicht!
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt 1 Jahr ab Ausstellung, wenn die Behörde die Gültigkeit nicht explizit einschränkt. In der Regel dauert die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zwischen 2 Tagen und 3 Monaten – je nachdem, wie aktuell die Abfragen bei Verfassungsschutz und anderen Behörden vorliegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Jagdschein ist ebenfalls nicht ausreichend, da die Richtlinien des Sprengstoffgesetzes berücksichtigt werden müssen.
Können auch ausländische Staatsbürger an dem Kurs teilnehemen und eine Erlaubnis nach §27 SprengG (Pulverschein) bekommen?
Ja.
Auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft kann eine Erlaubnis nach §27 SprengG (Pulverschein/Wiederladeschein/Böllerschein/…) erhalten werden. Hierzu gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind:
- Suchen Sie sich die Ihrem Grenzübergang am nächsten gelegene deutsche Waffenbehörde (Ordnungsamt oder Kreispolizeibehörde)
- Beantragen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) gemäß §34 1. SprengV
- Melden Sie sich zum Fachkundelehrgang bei der Fachkundeschule Eningen an (Termine) und übermitteln Sie folgende Angaben:
– Vorname(n) und Namen
– Anschrift
– Geburtsort
– Geburtsdatum
– Welche Kursarten wollen Sie besuchen (Vorderlader, Wiederlader, Böller, FK-Salutböller oder eine beliebige Kombination aus diesen Kursen)
– Welchen Lehrgangstermin wollen Sie wahrnehmen - Warten Sie auf die Anmeldebestätigung. Nach erfolgtem Zahlungseingang senden wir Ihnen die Lehrgangsunterlagen zu.
- Nach erfolgreichem Kurs erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis, mit dem – und einem Bedürfnisnachweis – können Sie bei der Waffenbehörde Ihre Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz beantragen.
ACHTUNG: Die Prüfung erfolgt zwingend in DEUTSCH
Darf ich den Böllerlehrgang, Vorderladerkurs oder Wiederladelehrgang auch ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung besuchen
Auch wenn ich bereits im Besitz von WBK, Jagdschein oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen oder Polizeibeamter bin, so darf ich am Fachkundelehrgang nur mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 1. SprengV teilnehmen. Diese kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Alle anderen Dokumente, wie Führungszeugnis etc. gelten hierfür nicht!
Hintergrund ist der reale Umgang mit Treibladungspulver auch schon während des Lehrgangs. Daher muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Beginn des Lehrgangs zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis im Original vorgelegt werden.
Ein Nachreichen ist nicht statthaft.
Werden die Fachkundekurse als Online-Kurse angeboten?
Leider nein – zur Anerkennung des Lehrgangsbesuches ist zwingend die perönliche Anwesenheit erforderlich, um praktische Übungen durchführen und abprüfen zu können.
In der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung (der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5238) geändert worden ist) steht hierzu:
§33
(1) Grundlehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn
(…)
2. in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der unfallsicheren Handhabung und Anwendung explosionsgefährlicher Stoffe vermittelt werden.
Darf ich einen Gastschützen mit meinem Vorderlader schießen lassen? Ist ein Schnupperschießen mit Vorderladern erlaubt?
Es gibt 3 Varianten, einen Gastschützen, der nicht Inhaber des „Pulverschein“ ist – also keine gültige Erlaubnis nach §27 SprengG mit Eintrag „Vorderladerschießen“ besitzt – mit Pulver schießen zu lassen:
- Ich übergebe ihm den geladenen Vorderlader – leider nicht zulässig, da ich keine geladene Waffe an einen anderen Schützen übergeben darf (außer nach Aufforderung an die Aufsicht)
- Ich fülle das Pulver ein und lasse den Gastschützen fertig laden – leider nicht möglich, da a) ein Vorderlader als geladen gilt, sobald Pulver eingefüllt wurde, womit ich wieder eine „geladene“ Waffe übergebe und b) betrachtet man das Pulver als „lose“, dann handelt es sich um einen Überlassungsvorgang, der nur an Berechtigte erfolgen darf, also an berechtigte §27-Inhaber
- Ich gebe das Pulver dem Schützen und lasse ihn selbst laden – auch das ist ein verbotener Überlassungsvorgang (s.o.)
Der einzige Weg ist entweder im Rahmen eines Fachkundelehrganges oder (so auf Nachfrage beim WSV sowie einer Kreispolizeibehörde) mit meiner gültigen §27-Erlaubnis mit Vorderladereintrag, in der noch der Vermerk enthalten ist, dass ich das Pulver zu „Ausbildungszwecken“ an einen anderen überlassen darf, der dieses dann aber unter meiner ständigen Aufsicht unmittelbar verladen und verschießen muss. Ich trage dann jedoch auch die Verantwortung.
Eine weitere Alternative 4. besteht in der Verwendung sogenannter Presslinge (aktuell verfügbar von der Firma Vectan). Diese gelten als Munition, unterliegen damit nicht dem Sprengstoffgesetz und sind von der Erlaubnis nach §27SprengG unabhängig. Erhältlich sind diese auf WBK als Munitionserwerb. Hierzu muss z.B. in der gelben WBK eine Vorderlader eingetragen sein, wie z.B. ein Revolver oder ein mehrläufige Perkussionswaffe. Auf dem Schießstand dürfen diese, ähnlich wie z.B. KK-Munition dem Gast unter Aufscht überlassen werden. Allerdings funktionieren die Presslinge zwar ganz gut mit Revolvern, da der Zündstrahl hier direkt auf den Pressling trifft, aber sehr schlecht mit Pistolen oder Gewehren, da diese auch oft über einen „Pulversack*“ verfügen, so dass der Pressling gar nicht bis ans Laufende gesetzt werden kann. Die Ladung des Presslings ist auch deutlich höher, als in der Sportordnung zugelassen und das Abbrandverhalten ist etwas „eigenwillig“.
* Pulversack:
Kurz vor Ende des Laufes ragt bei Vorderladerpistolen und -Gewehren die Zündkanalschraube etwas in den Lauf hinein, so dass die Kugel immer an derselben Position gesetzt wird. Alternativ ist der Lauf anderweitig verengt (Stufenbohrung), was denselben Effekt bringt. Presslinge lassen sich so auch nicht ohne Weiteres bis ans Laufende setzen und bekommen damit vom Zündstrahl nur ein paar Funken ab, was die „An“zündung sehr unzuverlässig macht.
Was ist Salutschießen?
Unter Salutschießen versteht man das Schießen mit scharfen Vorderladerwaffen oder scharfen Waffen ohne Projektiel. Es ist damit ein Bereich zwischen scharfem Schuss und Böllern (reine Erzeugung eines Schussknalls).
Bei Scharfen Waffen kommen Platzpatronen zum Einsatz, bei Vorderladerwaffen wird nur mit Pulver und einer Vorlage (feuchtes Papier oder Korken) geschossen, wie z.B. bei Stadtgarden, Bürgerwehren, historischen Milizen, Reinactment, etc. – es handelt sich also um eine Mischung aus Vorderladerschießen und Böllern.
Wird mit Vorderladerwaffen Salut geschossen so verlangt der Gesetzgeber eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, die sowohl Böllern, als auch Vorderlader erlaubt. Ausnahme ist eine Sonderregelung per Erlass, die es auch bei Fehlen des „Pulverscheins“ möglich macht, aktiv am Salutschießen teilzunehmen.
ACHTUNG:
Egal ob scharfe Waffe oder Vorderlader „führe“ ich eine Waffe in der Öffentlichkeit und „schieße“ außerhalb zugelassener Schießstätten. Beides ist ohne eine Erlaubnis des Zuständigen Ordnungsamtes nicht zulässig!!
Auch für Vorderlader- und Salutschützen gilt, dass die Waffe nicht offen (Zugriffsbereit) zur Veranstaltung getragen werden darf!! Auch nicht in einer historischen Uniform.
Zubehör für Vorderlader
Perkussionsrevolver

Was benötige ich zum Schießen mit einem Perkussionsrevolver:
1. Messschieber
zum Vermessen von Kaliber und Kugeln
2. Waage
Messbereich bis 50g, Einheit “Grain” vorhanden und mit einer Nachkommastelle dargestellt. Auflösung 0,005/0,001g.
3. Ladehilfe
erleichtert das Aufsetzen des Anzündhütchens enorm
4. Lochscheibe
Es kann grundsätzlich ein Gegenstand ausgewählt werden, der leicht ist und der das Pulverröhrchen (08) auf der Waage senkrecht hält (hier nicht aufgeführt ist ein Messing/Aluminium-Trichter, der das Einfüllen des Pulvers in die Röhrchen erleichtert)
5. Erlaubnis gemäß §27 SprengG (und einen Ausweis)
6. WBK
Gelbe Sportschützen-WBK (Perkussionsrevolver sind mehrschüssig und daher erlaubnispflichtig)
7. Pulver
8. Pulverröhrchen
antistatische Röhrchen aus Glas oder Kunststoff mit Verschlusspfropfen und Aufbewahrungsbox (für portioniertes Pulver und Zwischenlage z.B. Hartweizengrieß)
9. Perkussionsrevolver
10. Anzündhütchen
11. Düsenräumnadel
zur ggf. Reinigung des verstopften Pistons
12. Kugeln
13. Reinigungspflaster aus Filz,
müssen mit dem Läppchenhalter stramm in den Lauf gehen
14. Filzpfropfen
als Zwischenlage für die Ölschüsse oder auch zum Schießen
15. Putzstock
mit passendem Läppchenhalter, sollte ca. 10cm länger sein als der Lauf
16. Pistonschlüssel
17. Bolzenaustreiber
zum Entfernen von Versagern
18. Schraubendreher
klein – zum Entfernen von verklemmten Anzündhütchen
19. Reinigungsbürste
aus Kunststoff und oder Messing zum Aufschrauben auf den Putzstock
20. Hammer
für Bolzenaustreiber
21. Gehörschutz
22. Schutzbrille
23. Sprühöl
für Schmierung und Konservierung
Perkussionspistole

Was benötige ich zum Schießen mit einem Vorderlader:
- Messschieber
zum Vermessen von Kaliber und Kugeln - Waage
Messbereich bis 50g, Einheit “Grain” vorhanden und mit einer Nachkommastelle dargestellt. Auflösung 0,005/0,001g. - Lochscheibe
Es kann grundsätzlich ein Gegenstand ausgewählt werden, der leicht ist und der das Pulverröhrchen (06) auf der Waage senkrecht hält (hier nicht aufgeführt ist ein Messing/Aluminium-Trichter, der das Einfüllen des Pulvers in die Röhrchen erleichtert) - Erlaubnis gemäß §27 SprengG (und einen Ausweis)
- Pulver
- Pulverröhrchen
antistatische Röhrchen aus Glas oder Kunststoff mit Verschlusspfropfen und Aufbewahrungsbox (für portioniertes Pulver und Zwischenlage z.B. Hartweizengrieß) - Vorderlader (Gewehr/Pistole)
- Anzündhütchen
- Düsenräumnadel
zur ggf. Reinigung des verstopften Pistons - Ladestock mit Mündungsschoner
ist gleichzeitig auch Putzstock und Kugelzieher (wenn der Griff nicht drehbar ist) und sollte ca. 10cm länger sein, als der Lauf - Kugeln/Geschosse
- Schusspflaster aus Baumwolle
- Reinigungspflaster aus Filz,
müssen mit dem Läppchenhalter stramm in den Lauf gehen - Pulverrohr
- Pistonschlüssel
- Schraubendreher
klein – zum Entfernen von verklemmten Anzündhütchen - Stift
Wasserfest zum Markieren des Ladestocks - Starter
- Kugelzieher
zur Beseitigung von Versagern - Bürste
mit Kunststoffborsten (keinesfalls gerade Messingborsten: diese werden zu Widerhaken und gehen nicht mehr aus dem Lauf) - Öl/Fett
Zum Einweichen der Schusspflaster, wenn nicht Spucke verwendet wird - Hammer
zum Setzen der Kugel in die Mündung - Gehörschutz
- Schutzbrille
Sprühöl
für Schmierung und Konservierung