Laden & Wiederladen
Vorderlader & Perkussions-hinterlader
Böllern
Wir vermitteln Ihnen
- etwas Geschichte
- die erfordelichen, rechtlichen Kenntnisse für das Laden und Wiederladen von Patronen sowie
- den sicheren Umgang mit Treibladungsmittel
- das Einstellen und Verwenden von Ladeequipment zum Laden und Wiederladen
- Die Vorbereitung der Ladekomponenten wie
- Patronenhülse
- Anzündhütchen
- Pulver
- Geschoss
- das finden der richtigen Laborierung für Ihre Munition
- die Beurteilung der ersten Versuchspatronen
- UND das Fertigen auch exotischerer Patronenmunition für z.B. Zündnadelgewehre oder Patronen mit Schwarzpulver als Treibladungsmittel
Wir stellen Ihnen vor
- die geschichtliche Entwicklung
- die erfoderlichen rechtlichen Kenntnisse für den Umgang mit Schwarzpulver und Vorderladern
- die Wahl des richtigen Treibladungsmittels bzw. Schwarzpulvers und dessen Eigenschaften
- Berechnung der richtigen Treibladungsmenge
- Wahl des passenden Geschosses
- sicheres Laden und Schießen mit Vorderladern
- Herstellen von Munition mit Schwarzpulver für und Umgang mit Perkussionshinterladern
- Pflege und Reinigung der Waffen
Wir zeigen Ihnen
- die geschichtliche Entwicklung
- die erfoderlichen rechtlichen Kenntnisse für den Umgang mit Böllerpulver
- Umgang mit ALLEN Geräten und Zündungsarten
- Pulvermenge und Vorlage
- Sicherheits-maßnahmen
- sicheres Schießen einzeln und in der Gruppe
- Beschussrecht
- Pflege und Reinigung der Böllergeräte
Kombi-Kurs Vorderlader & Wiederlader & Böllern
Wenn man die Geschichte der Waffenentwicklung betrachtet, stellt man fest, dass eine klare Trennung zwischen Vorderladern und Waffen für Patronenmunition nicht möglich ist. Die Entwicklung ging fließend ineinander über.
Für die Rechtslage ist entscheident, ob das Anzündmittel/-hütchen in der Patrone enthalten ist, oder nicht. Mit enthaltenem Anzündhütchen handelt es sich mit wenigen Ausnahmen um erlaubnispflichtige Waffen mit Patronenmunition (z.B. ausgenommen Zündnadelgewehre mit Papierpatronen), ohne dieses handelt es sich um Perkussionswaffen oder Vorderlader (Steinschloss, Luntenschloss oder Perkussion).
Die rechtliche Lehrgangsinhalte sind ohnehin für Vorderlader, Böllern und Wiederlader nahezu identisch. Daher bieten wir Kombikurse an. Auf Anfrage kann natürtlich auch ein Teil entfallen (z.B. für Jäger), was die Kursdauer jedoch leider nicht relevant verkürzt. Das Böllern ist wiederum sehr nah an der Vorderladerausbildung und wird hier mit eingeflochten.
Kursdauer
Der Gesetzgeber hat für Kombikurse die Dauer auf mittlerweile 3 Tage fest gelegt, für Einzelkurse 2. Das gibt uns und Ihnen reichlich Zeit, neben der reinen Prüfungsvorbereitung auch umfangreich auf die anschließende Praxis vorzubereiten. Diesen Vorteil werden wir ausgiebig nutzen und Ihnen so viel wie möglich von unserer Erfahrung mitgeben und das gelernte zu üben.
Verpflegung
Butterbrezeln zum späten Frühstück und Kaltgetränke sind in der Kursgebühr enthalten, Kaffee wird zum Selbstkostenpreis bereit gestellt
Unterkünfte / Hotels
Ein nicht zu unterschätzender Anteil an Teilnehmern kommt von weiter her und benötgt in der Nähe eine Übernachtungsmöglichkeit. Einige haben sich im entsprechend ausgestatteten Wohnmobil auf dem Parkplatz des Schützenhauses platziert. Verpflegung bietet am Abend die Gaststätte Schützenhaus. Die Aussicht bei gutem Wetter vom Fuß des Albtraufes in die Weiten des Vorlandes ist – aus meiner Sicht – ungeschlagen.
Als Hotels wurden – unter anderem – folgende genutzt:
City Hotel Fortuna (im nahegelegenen Reutlingen – Innenstadtnähe)
Hotel Fortuna Reutlingen/Tübingen (zwischen Reutlingen und Tübingen)
Achalm Hotel (ebenfalls in Reutlingen mit wunderschönem Ausblick)
Stausee-Hotel (idyllisch neben Eningen gelegen)
Wer nicht gerne alleine reist: die Outlet-City Metzingen ist nur 10 Autominuten entfernt!
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Wie läuft der Kurs ab
Die Böllerschützen sind bereits am Samstag Morgen an der Reihe. Wir steigen ein mit etwas Böller-Spezifischer Theorie, bestehend aus Sicherheit und Recht, und kommen dann sofort zum praktischen Teil. Spaß muss sein!
Die Vorderladerschützen kommen dann am Samstag Mittag hinzu. Auch hier wird erst die spezifische Theorie (Sicherheit, Verhalten auf dem Schießstand und Recht) vermittelt und dann geht es auch schon ans praktische Üben auf dem Schießstand.
Am Sonntag kommen zusätzlich die Wiederlader hinzu. Mit etwas Geschichte am Anfang wird mit einem Mix aus Theorie und Praxis das Wiederladen und die Beurteilung der Laborierung auf der Schießbahn erarbeitet. Das Sprengstoffrecht ist für alle 3 Kursarten identisch, weshalb alle zeitgleich anwesend sind.
Am Montag werden alle Theorieteile nochmals wiederholt und letzte Fragen beantwortet. Danach erfolgt die praktische Prüfung. Meist nach dem Mittagessen findet nach einer kurzen rechtlichen Auffrischung seitens des Regierungspräsidium Tübingen die Theoretische Prüfung statt. Es sind Fragen mit offenen Antworten und zum Ankreuzen gemischt. Es gibt einen rechtlichen Teil und einen fachspezifischen Theorieteil, der sich in Wiederladen, Vorderlader und Böllern gliedert. Ggf. findet noch eine individuelle, mündliche Nachprüfung statt.
Anschließend dürfen die erfolgreichen Teilnehmer direkt Ihr Zeugnis mitnehmen. (Bislang gab es hiervon noch keine Abweichung)
Unser Anspruch
Wir möchten Sie alle sicher durch die Prüfung bringen und mit einem sicheren Gefühl in die Praxis entlassen. Es dürfen keinen Moment lang Zweifel über Vorgehensweise, Laborierung oder Sicherheit aufkommen.
Wichtig ist, dass man weiß, was man nicht weiß!
(Winfried Schröppel)
Wo gilt die Fachkunde
Der Kursinhalt wurde durch alle Bundesländer geprüft und freigegeben. Die bescheinigte Fachkunde ist vollumfänglich in allen Bundesländern anerkannt.
BÖLLERN:
Beispielsweise im Freistaat Bayern werden die einzelnen Böllerarten einzeln unterrichtet und explizit abgeprüft.
Daher werden in meinem Kurs ebenfalls alle Böller- und Zündungsarten unterrichtet und abgeprüft. Das ist ein Novum in Baden-Württemberg und dient der Anerkennung des Fachkundezeugnisses in ganz Deutschland.
Etwas Geschichte
Die Entwicklung des Schießpulvers wird gemeinhin den Chinesen zugeschrieben. Dennoch haben sich noch über lange Zeit hinweg die Menschen mit Pfeil und Bogen für Jagd und Krieg beholfen.
Eine Fernwaffe entschied nicht selten über den Jagderfolg oder über den Ausgang einer Schlacht.
Die Verwendung des Schießpulvers erfolgte in Europa zunächst für militärische Zwecke und löste langsam Bogen und Armbrust als „Handfeuerwaffen“ ab.
Zunächst waren es kleine Kanonen, die mit Schwarzpulver und Kugel gestopft, unter den Arm geklemmt und nach ungefährem Zielen mit der anderen Hand (oder eine zweite Person) mit einer Lunte gezündet wurden.
Ein gezielter Schuss und vor allem über große Distanzen war damit freilich nicht möglich. Bald wurde das Kaliber kleiner (nicht jeder Soldat konnte die große Menge Blei bei großen Kalibern tragen) und der Lauf länger. man stellte fest, dass ein Zielen über den Lauf durchaus die Treffsicherheit erhöht und man dazu beide Hände benötigt. Also wurde die Lunte an einen primitiven Mechanismus befestigt, der über ein Scharnier die Lunte „einschwenkte“. Daraus entwickelte sich das Luntenschloss.
Bereits im Altertum wurde der Fortschritt meist durch Faulheit getrieben (heute würde man es LEAN nennen 😉 ) und so wollte man nicht mit Stahl und Feuerstein eine Lunte anzünden und damit das Pulver in Brand setzen, sondern diesen Schritt überspringen und direkt mit dem Feuerstein das Pulver entfachen. Daraus entsprang das Rad- und später Steinschloss.
Noch immer war Treffen aber keine reine Frage des Könnens, sondern immer noch zu einem Gutteil dem Zufall zuzuschreiben. Schuld waren glatte Läufe und unterkalibrige Geschosse. Hierdurch konnte zwar die Waffe oft ohne Zwischenreinigen geladen und abgefeuert werden, aber Innen- und folglich Außenballistik waren nicht für einen gezielten Schuss zu gebrauchen. Früh erkannte man, dass ein gezogener Lauf und ein passendes Geschoss die Präzision deutlich erhöht, aber das Zwischenreinigen, um ein passendes Geschoss in einen verrußten Lauf setzen zu können, wollte niemand in Kauf nehmen. Vielmehr versuchte man durch entsprechende Gefechtsanordnungen in mehreren Reihen kniend und stehend hintereinander die Feuerkraft soweit zu erhöhen, dass rein statistisch die Trefferwahrscheinlichkeit erzwungen wurde. Erst ein Französischer Feldherr namens Miniér erfand ein Geschoss, dass unterkalibrig ist, aber im Schuss durch den Druck aufgeweitet wird. Plötzlich war es möglich auch bei verschmutztem Lauf zu laden und dennoch mit Zügen das Geschoss in Rotation zu versetzen, was die Flugbahn deutlich stabilisierte. Sofort wurden alle Gewehre mit Zügen ausgestattet und die Trefferquote je Schuss stieg dramatisch an. Das warf alle militärischen Strategien komplett über den Haufen und sorgte für eine Kehrtwende in der Kriegsführung.
In dieser Zeit wurde das Knallquecksilber entdeckt und Zündhütchen (heute Anzündhütchen) ersetzten Lunte, Rad und Feuerstein.
Parallel gab es erste Entwicklungen, die das zeitraubende Laden von vorne mit einzelnen Komponenten der Laborierung ersetzte. Es entstanden erste Hinterlader mit Papierpatronen und Messinghülsen. Die Entwicklung ist hier zweigeteilt in Patronen, die das Anzündhütchen enthalten, sog. Zündnadelgewehren und welchen, bei denen das Anzündhütchen auch weiterhin von außen aufgesetzt wurde, die Perkussionshinterlader mit Fallblockverschluss.
Die Entwicklung zur heutigen Patronenmunition und die Weiterentwicklung des Schießpulvers zum sog. Smokeless Powder (Nitrocellulose-Pulver) war dann fließend.
Mehr dazu und wie sich das Böllern in das Ganze einfügt, erfahren Sie im Fachkundelehrgang.
Begriffserklärung
Es gibt viele Ausdrücke für
Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz
Diese beinhaltet entsprechende Einträge, welche einerseits definieren, ob ich Vorderladerschießen, Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern darf, andererseits auch die Pulversorten Schwarzpulver, Schwarzpulverähnliche / Schwarzpulverersatzstoffe und NC-Pulver (Nitrocellulose), und ggf. deren Mengen, die ich erwerben darf. Darum ist es nicht verwunderlich, wenn es für diese Erlaubnis und den Fachkundelehrgang viele Namen gibt:
- Pulverschein
- Schwarzpulverschein
- Pulvererlaubnis
- Wiederladeschein
- 27er Erlaubnis
- §27
- etc.
- Fachkundelehrgang
- Pulverlehrgang
- Pulverkurs
- Vorderladerkurs
- Wiederladekurs
- Wiederladerlehrgang
- Böllerkurs oder Böllerlehrgang
Letztlich ist immer die Erlaubnis nach §27 gemeint und der vorbereitende Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV